Rechtsanwältin Nicole Schütt
Rechtsberatung · FernUSG

ZFU-Sprechstunde

Was das aktuelle BGH-Urteil für Ihr Online-Angebot bedeutet.

Ist Ihr Kurs, Coaching oder Programm möglicherweise ZFU-pflichtig? In der ZFU-Sprechstunde klären wir das konkret für Ihr Angebot — fundiert und nachvollziehbar.

ZFU-Sprechstunde buchen60 Minuten · Einzelfallprüfung
Aktuelle Rechtsprechung

Die BGH-Entscheidung verändert die Einordnung vieler Online-Angebote.

Mit der aktuellen BGH-Rechtsprechung hat sich die Einordnung vieler Online-Angebote spürbar verschärft. Auch Formate, die bislang nicht als Fernunterricht eingeordnet wurden — etwa Coachings oder begleitete Programme — können unter bestimmten Voraussetzungen zertifizierungspflichtig sein.

Für Anbieter digitaler Angebote bedeutet das: Die rechtliche Bewertung hängt stärker denn je vom konkreten Einzelfall ab.

Einordnung

Eine pauschale Antwort gibt es nicht.

Ob ein Angebot unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fällt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind unter anderem Aufbau, Inhalte, Betreuung und Vermarktung des konkreten Angebots.

Viele Anbieter bewegen sich hier in einer rechtlichen Grauzone — oft ohne es zu wissen.

Die Sprechstunde

Klarheit für Ihr konkretes Angebot.

In der ZFU-Sprechstunde schauen wir uns Ihr konkretes Angebot im Detail an. Sie erhalten eine klare, rechtlich fundierte Einschätzung und konkrete Orientierung, wie Sie mit dem Thema ZFU weiter vorgehen sollten.

Für wen

Geeignet, wenn …

  • Sie Online-Kurse, Coachings oder digitale Programme anbieten
  • Sie unsicher sind, ob eine Zertifizierung erforderlich ist
  • Sie unterschiedliche Informationen zur ZFU gelesen haben
  • Sie rechtliche Risiken frühzeitig vermeiden möchten
Ergebnis

Was Sie konkret mitnehmen

  • Klare rechtliche Einordnung Ihres Angebots
  • Einschätzung möglicher Risiken
  • Konkrete Handlungsempfehlungen für Ihr weiteres Vorgehen
BGH

Was hat der BGH konkret klargestellt?

Der Bundesgerichtshof stellt für die Einordnung als Fernunterricht insbesondere auf folgende Kriterien ab:

  • Strukturierte Wissensvermittlung
  • Räumliche Trennung zwischen Anbieter und Teilnehmer
  • Formen der Lernerfolgskontrolle

Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, hängt maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung des Angebots ab.

Ablauf

In drei Schritten zur Einschätzung.

  1. 01

    Buchung eines Termins

  2. 02

    Vorab-Übermittlung Ihrer Unterlagen

  3. 03

    60-minütige Beratung

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Wenn Sie wissen möchten, wie Ihr konkretes Angebot rechtlich einzuordnen ist, können Sie hier eine ZFU-Sprechstunde buchen.