Was das aktuelle BGH-Urteil für Ihr Online-Angebot bedeutet.
Ist Ihr Kurs, Coaching oder Programm möglicherweise ZFU-pflichtig? In der ZFU-Sprechstunde klären wir das konkret für Ihr Angebot — fundiert und nachvollziehbar.
Mit der aktuellen BGH-Rechtsprechung hat sich die Einordnung vieler Online-Angebote spürbar verschärft. Auch Formate, die bislang nicht als Fernunterricht eingeordnet wurden — etwa Coachings oder begleitete Programme — können unter bestimmten Voraussetzungen zertifizierungspflichtig sein.
Für Anbieter digitaler Angebote bedeutet das: Die rechtliche Bewertung hängt stärker denn je vom konkreten Einzelfall ab.
Ob ein Angebot unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fällt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind unter anderem Aufbau, Inhalte, Betreuung und Vermarktung des konkreten Angebots.
Viele Anbieter bewegen sich hier in einer rechtlichen Grauzone — oft ohne es zu wissen.
In der ZFU-Sprechstunde schauen wir uns Ihr konkretes Angebot im Detail an. Sie erhalten eine klare, rechtlich fundierte Einschätzung und konkrete Orientierung, wie Sie mit dem Thema ZFU weiter vorgehen sollten.
Der Bundesgerichtshof stellt für die Einordnung als Fernunterricht insbesondere auf folgende Kriterien ab:
Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, hängt maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung des Angebots ab.
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Vorab-Übermittlung Ihrer Unterlagen
60-minütige Beratung
Wenn Sie wissen möchten, wie Ihr konkretes Angebot rechtlich einzuordnen ist, können Sie hier eine ZFU-Sprechstunde buchen.